Der Wiener Landtag hat im Oktober 2026 eine tiefgreifende Reform für Buchungsplattformen wie Airbnb und Booking.com verabschiedet. Ab dem 1. Jänner 2027 dürfen Unterkünfte in Wien nur noch mit einer offiziellen Registrierungsnummer inseriert werden. Wir haben uns das neue Wiener Kurzzeitvermietungsregistergesetz sowie die Novelle der Bauordnung im Detail angesehen und zusammengefasst, was auf Vermieter und Reisende zukommt.
Schluss mit Schlupflöchern: Pflichten für Vermieter

Wer in Wien künftig Wohnraum kurzzeitig an Gäste vermieten möchte, muss das Objekt vorab im elektronischen Register der Stadt Wien anmelden. Dabei müssen persönliche Angaben, die genaue Anschrift sowie die maximale Anzahl der Schlafplätze hinterlegt werden. Für bestehende Inserate gilt eine dreimonatige Übergangsfrist bis zum 31. März 2027, während neue Vermietungen ab Jahresbeginn unmittelbar registriert sein müssen.
Gewerbliche Anbieter können die Regeln nicht mehr über Schein-Hotels umgehen, da für Beherbergungsstätten künftig ein gesonderter Straßenzugang abseits des Stiegenhauses und mindestens drei Einheiten vorgeschrieben sind. Zudem müssen stadtweit mindestens 80 Prozent der Nutzfläche eines Gebäudes dauerhaft als Wohnraum erhalten bleiben. Echtes Home Sharing im eigenen Hauptwohnsitz bleibt für maximal 90 Tage pro Jahr legal, erfordert jedoch ebenfalls eine behördliche Registrierungsnummer.
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Weniger Angebote, mehr Sicherheit: Die Folgen für Reisende

Für Reisende bringt der Landtagsbeschluss spürbare Veränderungen bei der Buchung ihrer Unterkunft in Wien mit sich. Da gewerbliche Scheinwohnungen vom Markt verschwinden, wird das Angebot an Ferienapartments in der Stadt deutlich schrumpfen. Infolgedessen könnten die Preise für private Übernachtungen sowie die Nachfrage in der Hotellerie spürbar anziehen.
Gleichzeitig profitieren Gäste von einem höheren Maß an Buchungssicherheit, weil Plattformen unregistrierte Unterkünfte künftig gar nicht mehr anzeigen dürfen. Ihr lauft somit nicht mehr Gefahr, in baurechtlich unzulässigen Wohnungen einzuchecken oder kurz vor Reiseantritt storniert zu werden. Bei Zuwiderhandeln drohen Vermietern Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro, bei wiederholten Bauverstößen Mindeststrafen ab 2.000 Euro.