Bittere Nachricht für Tausende Kerzen-Fans in Österreich: Die PartyLite Handelsgesellschaft m.b.H. mit Sitz am Schottenring im 1. Wiener Gemeindebezirk hat beim Handelsgericht Wien Konkurs angemeldet. Das Unternehmen, das über Jahre hinweg durch Duftkerzen und Wohnaccessoires im Direktvertrieb eine treue Anhängerschaft aufbaute, steht vor dem endgültigen Aus. Die Schulden belaufen sich auf rund 700.000 Euro.
IT-Kollaps brachte den finalen Todesstoß
Die Schieflage der österreichischen Niederlassung baute sich schleichend auf, da die Schweizer Konzernmutter ebenfalls unter massiven Liquiditätsengpässen litt. Dadurch blieben wichtige Warenlieferungen aus und die Lager leerten sich zusehends.
Den Gnadenstoß brachte schließlich ein schwerer technischer Kollaps im August: Ein externer IT-Dienstleister stellte aufgrund unbezahlter Rechnungen per sofort den Support ein. In der Folge brach die gesamte digitale Infrastruktur zusammen und der beliebte Online-Shop ging schlagartig vom Netz. Ohne funktionierenden Webshop und ohne frische Ware kam das operative Geschäft vollkommen zum Erliegen.
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Was passiert mit offenen Gutscheinen?
Besonders brisant ist die Lage für Kundinnen und Kunden, die noch Wertgutscheine für Produkte besitzen. Da die Filialstruktur aufgelöst ist und der Shop nicht mehr funktioniert, können Gutscheine ab sofort nicht mehr regulär eingelöst werden. Rechtlich wandeln sie sich durch die Eröffnung des Konkursverfahrens in bloße Insolvenzforderungen um.
Das bedeutet: Gutscheinbesitzer müssen ihre Ansprüche offiziell beim Masseverwalter (bzw. AKV/KSV1870) anmelden. Da jedoch kaum noch verwertbares Inventar vorhanden ist und keine Sanierung angestrebt wird, dürften Betroffene im Rahmen der Quote nur einen Bruchteil des Wertes zurückerhalten.
Gläubiger und geschädigte Kunden müssen nun zügig handeln. Die gerichtliche Anmeldefrist für Forderungen beim Handelsgericht Wien endet am 10. November 2026. Eine Rettung oder Fortführung der Wiener Gesellschaft ist ausgeschlossen.